ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(Stand: 01.01.2008)

Abschnitt 1
1. Geltung
1.1. Die Firma Sternwerk (eU, Inhaber Christoph Gardowsky) – im Folgenden als Sternwerk bezeichnet – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; das gilt auch für das Abweichen vom Schriftformerfordernis.
1.3. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von Sternwerk ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von Sternwerk beziehungsweise der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von Sternwerk sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei Sternwerk gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch Sternwerk zustande.
Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass Sternwerk zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von Sternwerk (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird Sternwerk unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird Sternwerk von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umständen erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Sternwerk wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Sternwerk haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird Sternwerk wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Sternwerk schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile umgehend zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. Sternwerk ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. Sternwerk wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Sternwerk bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Sternwerk eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Sternwerk.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sternwerk.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von Sternwerk – entbinden Sternwerk jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
Sternwerk ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird; berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von Sternwerk weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Sternwerk eine taugliche Sicherheit leistet.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Sternwerk für jede einzelne Leistung, zu gleichen Teilen bei Abschluss einer Leistunsvereinbarung und sobald diese erbracht wurde. Sternwerk ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält Sternwerk mangels abweichender Vereinbarung ein Honorar in der Höhe von 15% des über sie abgewickelten Werbeetats. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von Sternwerk, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle Sternwerk erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge von Sternwerk sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Sternwerk schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird Sternwerk den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Für alle Arbeiten von Sternwerk, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt Sternwerk eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen oder Medien sind vielmehr unverzüglich Sternwerk zurückzustellen.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von Sternwerk werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen vierzehn Kalendertagen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sternwerk.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann Sternwerk sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Sternwerk aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von Sternwerk schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht Sternwerk ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von Sternwerk für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält Sternwerk nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Sternwerk, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Selbigem; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Sternwerk zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Sternwerk nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von Sternwerk gestalteten Werbemitteln oder anderen Produkten verwertet, so ist Sternwerk berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Eigentumsrecht und Urheberschutz
10.1. Alle Leistungen von Sternwerk einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Sternwerk und können von Sternwerk jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Sternwerk darf der Kunde die Leistungen von Sternwerk nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von Sternwerk setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Sternwerk dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
10.2. Änderungen von Leistungen von Sternwerk, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Sternwerk und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
10.3. Für die Nutzung von Leistungen von Sternwerk, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Sternwerk erforderlich. Dafür steht Sternwerk und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
10.4. Für die Nutzung von Leistungen von Sternwerk bzw. von Werbemitteln oder anderen Produkten, für die Sternwerk konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Sternwerk notwendig.
10.5. Dafür steht Sternwerk im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
11. Kennzeichnung
11.1. Sternwerk ist berechtigt, auf allen Werbemitteln, anderen Produkten und bei allen Werbemaßnahmen auf Sternwerk und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
11.2. Sternwerk ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen, Firmenlogo und Screenshot/Produktfoto auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch Sternwerk schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch Sternwerk zu.
12.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Sternwerk alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Sternwerk ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Sternwerk mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
12.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von Sternwerk ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
12.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Sternwerk beruhen.
12.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
12.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
13. Haftung
13.1. Sternwerk wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für ihn erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von Sternwerk für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme/des Webprojekts (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Sternwerk ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet Sternwerk nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
13.2. Sternwerk haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern Sternwerk Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Sternwerk ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1. Erfüllungsort ist Wien.
15.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Sternwerk und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Sternwerk örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Abschnitt 2
Gesonderte Bedingungen Hosting
1. Leistungen
1.1 Sternwerk betreibt eigene Webserver, die ständig an das Internet angebunden sind. Auf diesen Rechnern stellt es dem Kunden Speicherplatz für seine eigenen Zwecke zur Verfügung. Die auf dem Server abgelegten Informationen können dabei weltweit über das Internet abgefragt werden. Eine ständige Verfügbarkeit der Leistungen kann dabei nicht gewährleistet werden. Sternwerk geht von einer 99% Verfügbarkeit seiner Dienstleistung im Jahresmittel aus. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Sternwerk liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.
1.2 Sternwerk behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. Sternwerk ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen von Sternwerk für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
1.3 Soweit Sternwerk kostenlose Dienste zur Verfügung und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Eine Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
1.4 Sternwerk ist zur sofortigen Leistungsverweigerung berechtigt, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug gerät oder die Leistungen auf einem Shared-Server durch unsachgemäße Benutzung (insbesondere die Überlastung der Ressourcen, sprich Prozessorlast) in seiner Gesamtheit beeinträchtigt.
2. Dauer der Verträge und Kündigungsfristen
2.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nach einer Mindestlaufzeit von 1 Monat zu kündigen. Sternwerk ist ebenso berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Unberührt bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2.2 Preisänderungen werden spätestens 2 Monate vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Kunde nicht bis zum Geltungsbeginn widersprechen, so gelten sie als angenommen. Vergünstigungen werden sofort eingerichtet.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Rechnungen werden per E-Mail verschickt. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn sie an die Domain des Kunden oder eine andere uns bekannte E-Mail-Adresse übersandt worden ist. Einwendungen gegen die Rechnungen von Sternwerk sind vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend zu machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Der Kunde kann auch nach Fristablauf eine Berichtigung der Rechnungen verlangen, muss dann aber die Unrichtigkeit der Abrechnung nachweisen.
3.2 Sternwerk stellt seine Leistungen wie folgt in Rechnung: Rechnungen sind sofort fällig und werden grundsätzlich im voraus für ein Jahr gestellt. Sollte das Datum des Vertragsbeginns nicht der Erste eines Monats sein, so werden die Kosten ab Beginn des Monats des Vertragsabschlusses abgerechnet. Sollte das Datum des Vertragsendes nicht der Letzte eines Monats sein, so werden die Kosten bis zum Ende des Monats abgerechnet. Die Registrierungsgebühren für Domänen können jedoch nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet werden. Alle darüber hinaus gehenden Zahlungsbedingungen sind in den AGBs/Abschnitt 1 geregelt.
4. Verpflichtungen des Kunden
4.1 Der Kunde gewährleistet, dass die auf dem Server abgelegten Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Er verpflichtet sich, die Dienste von Sternwerk nicht zur Speicherung oder Verbreitung von obszönen, pornographischen, rassistischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials zu verwenden. Der Kunde wird mit seinem Angebot (einschließlich des Domainnamens) keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Die Speicherung illegaler Software (Raubkopien), sogenannter Crack-Programme, illegaler Sounddateien sowie Ansammlungen von Seriennummern auf den Servern von Sternwerk ist dem Kunden untersagt. Der Kunde verpflichtet sich auch, auf kulturelle und religiöse Belange anderer Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und keine gesetzwidrigen Äußerungen zu verbreiten, insbesondere nicht zu beleidigen, zu bedrohen, übel nachzureden, jemanden wegen Rasse, politischer oder sonstiger Meinung, Geschlecht oder aus anderem Grund zu verunglimpfen oder zu verfolgen, weder in Wort, noch in Bild oder sonstigen Darstellungsmöglichkeiten. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung des Vertrages, zur sofortigen Sperrung bzw. Löschung des Angebotes. Eventuelle Schadensersatzansprüche gehen zu Lasten des Kunden.
4.2 Vorgenanntes gilt entsprechend für Verweise (Hyperlinks) des Kunden auf solche Inhalte Dritter. Verstößt ein Kunde gegen diese Bedingungen, ist Sternwerk berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
4.3 Außerdem behält sich Sternwerk vor, Inhalte, die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb im Einzelfall zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für CGI-Programm-Module, die nicht in der Programmbibliothek von Sternwerk bereitgehalten werden. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Ferner hat der Kunde das zugeteilte Passwort unmittelbar bei der ersten Verbindung mit dem Server abzuändern. Der Kunde ist auch für Entgelte, die andere Personen befugt oder unbefugt über seine Zugangskennung verursachen, verantwortlich, es sei denn, der Kunde hat dies nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er dies nicht zu vertreten hat.
5. Unaufgeforderte Nachrichten per E-Mail
Sollte der Kunde seinen Account dazu nutzen, vom Empfänger unerwünschte Massen-E-Mails oder unerwünschte Werbe-E-Mail zu verschicken, so hat Sternwerk das Recht, den Account des Kunden auf unbestimmte Zeit zu sperren und das Vertragsverhältnis fristlos zu beenden.
6. Haftung
6.1 Sternwerk haftet nur für Schäden, die von Sternwerk, seinen gesetzlichen Vertretern oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Sternwerk haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich vom Provider oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.
6.2 Datenschäden oder Schäden durch Datenmissbrauch durch kriminelles Eindringen in Rechner von Sternwerk können zum derzeitigen Stand nur zu einem gewissen Grad verhindert werden. Sternwerk kann hier keine Haftung übernehmen. Sternwerk kann keine Haftung für Störungen innerhalb des Internet übernehmen.
7. Datenschutz
Sternwerk weist darauf hin, dass personenbezogene Daten zu Abrechnungszwecken im Rahmen der Vertragsdurchführung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden und ggf. an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister im nötigen Umfang weitergeleitet werden. Für eine Domainregistrierung werden die erforderlichen Daten notwendig in der jeweiligen Whois-Datenbank des Registrars gespeichert, die weltweit frei abrufbar ist.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der Vertrag samt aller übrigen Bestimmungen gültig. Die beanstandete Klausel ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt. Es gilt österreichisches Recht.
8.2 Sternwerk ist berechtigt, den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten durch Erklärung an Rechtsnachfolger zu übertragen, soweit sich Sternwerk für das Erbringen der geschuldeten Leistung verbürgt. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen von Sternwerk begründen kein Sonderkündigungsrecht.
8.3 Erfüllungsort ist Wien.
8.4 Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen Sternwerk und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von Sternwerk örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
8.5 Für im Abschnitt 2 der AGBs nicht geregelten Bereiche, ist Abschnitt eins anzuwenden.
